Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgende AGB sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit PC-Netzwerktechnik
Udo Amann (im folgenden "PC-Netzwerktechnik"), sofern nicht im Einzelfall
abweichende Konditionen schriftlich fixiert wurden:
Firmengegenstand
Die Firma PC-Netzwerktechnik ist als Serviceanbieter und Berater rund um
Microsoft und Novell Netzwerke sowie Einzelplatz PC´s tätig. Das engere
Geschäftsfeld umfasst sowohl Planung und Installation von neu zu
implementierenden Netzen als auch die Wartung bestehender Netzwerklösungen.
sowie Einzelplatz PC´s. Der Handel mit Hard – Software sowie
Telekommunikationsgeräten, nach vorhergegangener Bestellung des Kunden. Sowie
Gestaltung, Implementierung von Webseiten, Kundenspezifischen Formularen etc.
Angebote, Aufträge, Preise
Alle Angebote von PC-Netzwerktechnik sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als fest bezeichnet werden.
Alle Aufträge an PC-Netzwerktechnik bedürfen bei Aufträgen im Gesamtwert über €
150,00 der schriftlichen Bestätigung, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen.
Alle von PC-Netzwerktechnik genannten Preise sind unter der Voraussetzung
stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung
und Auftragsvergabe die Marktpreise, behält sich PC-Netzwerktechnik ausdrücklich
das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben. Alle
Preise verstehen sich als Bruttopreise mit der jeweils gesetzlich
vorgeschriebenen MwSt .
Lieferung, Lieferfristen
Lieferfristen werden von PC-Netzwerktechnik nach bestem Wissen bestätigt.
Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des
Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung
stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden
Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns
unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein
Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden
von PC-Netzwerktechnik.
Auftrag, Bestellungen
Im Auftragsfall ist der Auftraggeber für die exakte Auftragsdefinition
verantwortlich. Ein Rechtsgeschäft mit PC-Netzwerktechnik kommt i.d.R. nur dann
zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt (siehe auch unter
"Angebote, Preise"). Ausgenommen hiervon sind Aufträge unter einem Gesamtwert
von 200 Euro,-, bei denen auch mündliche Bestätigung ausreicht. Die
Auftragsannahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Insbesondere bei
Neukunden, Erstbestellern oder berechtigtem Zweifel hinsichtlich der Bonität des
Auftraggebers, kann die finanzielle Vorleistung in Höhe von bis zu 100 % des
Auftragsvolumens als Bestandteil des Rechtsgeschäftes verlangt werden.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von PC-Netzwerktechnik. Ausnahmslos gilt der
verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies gilt auch für nach
Kundenvorgabe erstellte Dokument-Vorlagen, Internet-Homepages oder andere
Software-Anpassungen nach Kundenwunsch.
Internet-Publikationen
Grundsätzlich gelten Presse- und Medienrecht. Sofern diese Rechtsauffassung
seitens legislativ zuständiger Rechtsträger novelliert wird, erfolgt Anwendung
der jeweiligen neuen Rechtsgrundlagen. Für die Rechtskonformität der Inhalte
trägt ausschliesslich der Auftraggeber Sorge. Die Erstellung von Medienvorlagen
erfolgt grundsätzlich nach Vorgaben des Kunden.
Netzwerke
Die Verfügbarkeit sowie die Aufrechterhaltung von Firmen-Netzwerken ist
Bestandteil entsprechender Einzel-Verträge mit dem Gegenstand der Wartung.
Reparaturen
Reparaturen an Workstations, Servern oder sonstigen Rechnern werden mit der
notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Eine diesbezügliche Kostenschätzung vor der
Reparatur stellt jedoch nur einen Anhaltswert dar. PC-Netzwerktechnik ist
allerdings verpflichtet, vom Auftraggeber die Zustimmung einzuholen, wenn sich
herausstellen sollte, dass die Reparaturkosten mehr als 15 % höher ausfallen
würden, als ursprünglich geschätzt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um
Ersatzteile oder den Arbeitsaufwand handelt.
Die Verantwortung für evt. vorhandene Daten auf feststehenden Datenträgern des
zu reparierenden Rechners trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftrag
selbst lautet ausdrücklich auf Sicherung eben dieser Daten.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen sind
binnen 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit der
Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, in Ausnahmefällen ersatzweise
per Scheck oder bar.
Zahlungsverzug, Mahnwesen
Zahlungsverzug berechtigt PC-Netzwerktechnik zur sofortigen Einstellung aller
Dienstleistungen und Lieferungen sowie erstellte Webauftritte aus dem Internet
zu nehmen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem
Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich PC-Netzwerktechnik die Aufhebung des
Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall behält sich PC Netzwerktechnik Amann
vor den noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und
Bearbeitungskosten sowie evt. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz
einzufordern.
Haftung
PC-Netzwerktechnik haftet ausschließlich für die Erfüllung der
Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung
für die Vorleistung Dritter übernommen.
Im Falle von Reparaturen trägt der Auftraggeber das Risiko für Datenbestände auf
feststehenden Datenträgern. Eine Haftung seitens PC-Netzwerktechnik für evt.
Datenverluste auf solchen Datenträgern wird bei Reparaturaufträgen
ausgeschlossen. Insbesondere wird jede erweiterte Haftung für Schäden
ausgeschlossen, die durch die vom Auftraggeber genutzte Software einschließlich
des Betriebssystems entstehen.
Datenschutz
PC-Netzwerktechnik ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt. Die
Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet. Die im Zusammenhang mit
Aufträgen ggf. eingesehenen Kundendaten unterliegen einer besonders strengen
Auslegung des Datenschutzgesetzes. Solche Daten werden streng vertraulich
behandelt und vor Zugriffen Dritter geschützt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Deutsches Recht, Erfüllungsort und
Gerichtsstand - auch für Scheckklage - ist Wutöschingen . PC-Netzwerktechnik
behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmen- bzw. Wohnsitz der Vertragspartei
zu erheben.
Werden einzelne Bestandteile dieser AGB durch Änderung der Gesetzeslage
rechtsundwirksam, bleiben die übrigen Bestandteile davon unberührt, und bei
ersteren erfolgt sinngemäße Auslegung nach jeweils geltendem Recht.
Horheim, 01. Juli 2000