Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende AGB sind Grundlage für alle Rechtsgeschäfte mit PC-Netzwerktechnik Udo Amann (im folgenden "PC-Netzwerktechnik"), sofern nicht im Einzelfall abweichende Konditionen schriftlich fixiert wurden:

Firmengegenstand

Die Firma PC-Netzwerktechnik ist als Serviceanbieter und Berater rund um Microsoft und Novell Netzwerke sowie Einzelplatz PC´s tätig. Das engere Geschäftsfeld umfasst sowohl Planung und Installation von neu zu implementierenden Netzen als auch die Wartung bestehender Netzwerklösungen. sowie Einzelplatz PC´s. Der Handel mit Hard – Software sowie Telekommunikationsgeräten, nach vorhergegangener Bestellung des Kunden. Sowie Gestaltung, Implementierung von Webseiten, Kundenspezifischen Formularen etc.

Angebote, Aufträge, Preise

Alle Angebote von PC-Netzwerktechnik sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.

Alle Aufträge an PC-Netzwerktechnik bedürfen bei Aufträgen im Gesamtwert über € 150,00 der schriftlichen Bestätigung, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen.

Alle von PC-Netzwerktechnik genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die Marktpreise, behält sich PC-Netzwerktechnik ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise mit der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen MwSt .

Lieferung, Lieferfristen

Lieferfristen werden von PC-Netzwerktechnik nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden von PC-Netzwerktechnik.

Auftrag, Bestellungen

Im Auftragsfall ist der Auftraggeber für die exakte Auftragsdefinition verantwortlich. Ein Rechtsgeschäft mit PC-Netzwerktechnik kommt i.d.R. nur dann zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt (siehe auch unter "Angebote, Preise"). Ausgenommen hiervon sind Aufträge unter einem Gesamtwert von 200 Euro,-, bei denen auch mündliche Bestätigung ausreicht. Die Auftragsannahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Insbesondere bei Neukunden, Erstbestellern oder berechtigtem Zweifel hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers, kann die finanzielle Vorleistung in Höhe von bis zu 100 % des Auftragsvolumens als Bestandteil des Rechtsgeschäftes verlangt werden.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PC-Netzwerktechnik. Ausnahmslos gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies gilt auch für nach Kundenvorgabe erstellte Dokument-Vorlagen, Internet-Homepages oder andere Software-Anpassungen nach Kundenwunsch.

Internet-Publikationen

Grundsätzlich gelten Presse- und Medienrecht. Sofern diese Rechtsauffassung seitens legislativ zuständiger Rechtsträger novelliert wird, erfolgt Anwendung der jeweiligen neuen Rechtsgrundlagen. Für die Rechtskonformität der Inhalte trägt ausschliesslich der Auftraggeber Sorge. Die Erstellung von Medienvorlagen erfolgt grundsätzlich nach Vorgaben des Kunden.

Netzwerke

Die Verfügbarkeit sowie die Aufrechterhaltung von Firmen-Netzwerken ist Bestandteil entsprechender Einzel-Verträge mit dem Gegenstand der Wartung.

Reparaturen

Reparaturen an Workstations, Servern oder sonstigen Rechnern werden mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Eine diesbezügliche Kostenschätzung vor der Reparatur stellt jedoch nur einen Anhaltswert dar. PC-Netzwerktechnik ist allerdings verpflichtet, vom Auftraggeber die Zustimmung einzuholen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Reparaturkosten mehr als 15 % höher ausfallen würden, als ursprünglich geschätzt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Ersatzteile oder den Arbeitsaufwand handelt.

Die Verantwortung für evt. vorhandene Daten auf feststehenden Datenträgern des zu reparierenden Rechners trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftrag selbst lautet ausdrücklich auf Sicherung eben dieser Daten.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, in Ausnahmefällen ersatzweise per Scheck oder bar.

Zahlungsverzug, Mahnwesen

Zahlungsverzug berechtigt PC-Netzwerktechnik zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen sowie erstellte Webauftritte aus dem Internet zu nehmen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich PC-Netzwerktechnik die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall behält sich PC Netzwerktechnik Amann vor den noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evt. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz einzufordern.

Haftung

PC-Netzwerktechnik haftet ausschließlich für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht aus geschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird keine Haftung für die Vorleistung Dritter übernommen.

Im Falle von Reparaturen trägt der Auftraggeber das Risiko für Datenbestände auf feststehenden Datenträgern. Eine Haftung seitens PC-Netzwerktechnik für evt. Datenverluste auf solchen Datenträgern wird bei Reparaturaufträgen ausgeschlossen. Insbesondere wird jede erweiterte Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch die vom Auftraggeber genutzte Software einschließlich des Betriebssystems entstehen.

Datenschutz

PC-Netzwerktechnik ist zur Speicherung personenbezogener Daten berechtigt. Die Einhaltung des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet. Die im Zusammenhang mit Aufträgen ggf. eingesehenen Kundendaten unterliegen einer besonders strengen Auslegung des Datenschutzgesetzes. Solche Daten werden streng vertraulich behandelt und vor Zugriffen Dritter geschützt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Rechtsgeschäfte gilt ausschließlich Deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Scheckklage - ist Wutöschingen . PC-Netzwerktechnik behält sich jedoch vor, Klage auch am Firmen- bzw. Wohnsitz der Vertragspartei zu erheben.

Werden einzelne Bestandteile dieser AGB durch Änderung der Gesetzeslage rechtsundwirksam, bleiben die übrigen Bestandteile davon unberührt, und bei ersteren erfolgt sinngemäße Auslegung nach jeweils geltendem Recht.

Horheim, 01. Juli 2000